Immobilien

Der Notar ist Experte in allen Rechtsfragen rund um die Immobilie. Hierzu gehört nicht nur der Erwerb und die Veräußerung sowie die Schenkung von Grundstücken, Häusern und Wohnungen, sondern auch die Bestellung von Erbbaurechten und anderen Belastungen im Grundbuch, z. B. durch Grundpfandrechte (Hypothek, Grundschuld) oder Dienstbarkeiten.

Nach dem Gesetz bedarf es bei der Übertragung einer Immobilie stets der Mitwirkung eines Notars. Hierdurch werden Erwerber und Veräußerer vor unangenehmen Überraschungen (Verlust des Eigentums ohne Erhalt der Gegenleistung, Erwerb einer belasteten Immobilie o.Ä.) geschützt. Mit der rechtsicheren Gestaltung des Immobilienvertrags, der ausführlichen und anschaulichen Erläuterung des Vertragsinhalts bei der notariellen Beurkundung und den umfangreichen Vollzugs-, Betreuungs- und Treuhandtätigkeiten beim weiteren Vollzug des Vertrags sorgt der Notar für einen fairen und ausgewogenen Vertrag und dessen reibungslose Abwicklung und ist bei einem Vertrag zwischen Verbraucher und Unternehmer IHR gesetzlich vorgeschriebener Verbraucherschützer.

Wir machen Ihre Anliegen zu unseren Anliegen!

Es bestehen Unterschiede, ob Sie ein Haus, eine Wohnung oder einen Bauplatz erwerben. Kaufe ich alleine oder mit einem Partner? Worauf ist dabei zu achten? Welche Besonderheiten sind beim Kauf von Unternehmern oder durch Verbraucher zu berücksichtigen? Warum spielt auch die Staatsangehörigkeit der Beteiligten eine wichtige Rolle? Der Notar weiß hierauf die Antworten.

Immobilienerwerb

Als Notare mit weitreichenden Erfahrungen wissen wir sehr gut, worauf beim Immobilienerwerb zu achten ist, welche Eintragungen im Grundbuch einer näheren Begutachtung unterzogen werden müssen und welche Stellen vom Erwerb zu unterrichten sind. Wir gewährleisten, dass Ihr Vertrag rechtssicher ist und Risiken vermieden werden.

Finanzierung

Bei der Finanzierung des Erwerbs kümmert sich der Notar um die Eintragung der erforderlichen Kreditsicherheiten, insbesondere Grundschulden und Hypotheken. Wir wissen, worauf hier zu achten ist. Und noch wichtiger: Wir können Ihnen den komplizierten Rechtstext der Bankformulare in eine einfache Sprache „übersetzen“.

Schenkung

Immobilienübertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge sowie die Gründung sogenannter „Familienpool-Gesellschaften“ bieten viele Möglichkeiten, Erbschafts- und Schenkungsteuer zu sparen und Pflichtteilsansprüche Dritter unter bestimmten Voraussetzungen zu reduzieren.

Der Notar kennt die Grundzüge des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts und kann Ihnen hierzu wertvolle Ratschläge geben. Eine steuerliche Beratung übernimmt der Notar nicht. Insoweit stimmen wir uns gerne mit Ihrem Steuerberater ab.

Bei der Frage, ob eine Übertragung zu Lebzeiten in Betracht kommt, sind die damit verbundenen Vor- und Nachteile sorgfältig abzuwägen und bedürfen eingehender rechtlicher Beratung. Werden Vermögenswerte überlassen, ist die Möglichkeit einer Absicherung des Übergebers, etwa in Form eines Nießbrauchs oder eines Wohnungsrechts, zu prüfen.

Service

Downloads zum Thema Immobilien

Weiterführende Informationen sowie Checklisten nehmen Sie 
bei der Umsetzung Ihres Vorhabens an die Hand.

Für Ihre notariellen Anliegen stehen Ihnen die folgenden Informationsbroschüren als Download bereit: