Jeder Mensch hat seine eigene Vorstellung von Ehe, Partnerschaft und Familie. Doch das Gesetz behandelt alle gleich. Der Notar klärt Sie über die gesetzlichen Regelungen auf und kann mit Ihnen maßgeschneiderte vertragliche Lösungen für Ihre individuelle Situation entwickeln und Sie durch rechtsichere Verträge vor späteren unangenehmen Überraschungen bewahren. Bei Anträgen auf Adoption klärt Sie der Notar über die damit verbundenen Rechtsfolgen umfassend auf.
Das Zusammenleben wirft zahlreiche Fragen auf. Was geschieht mit dem bisherigem und neuen Vermögen der Partner? Wer haftet für etwaige Schulden? Welche Rechte und Pflichten bestehen im Hinblick auf gemeinsame Kinder? Was passiert im Fall einer Trennung? Der Notar weiß hierauf die Antworten.
Für Unverheiratete kann ein Partnerschaftsvertrag sinnvoll sein, da das Gesetz für nichteheliche Lebensgemeinschaften keine Regelungen vorsieht. Ist die Partnerschaft gescheitert, sucht der Notar mit Ihnen im Trennungs- und/oder Scheidungsfall nach der bestmöglichen Lösung für beide Partner, ggf. auch im Hinblick auf die Zukunft gemeinsamer Kinder. Einvernehmliche Regelungen zur Vermögensauseinandersetzung, dem Zugewinnausgleich, der Verteilung vorhandener Immobilien und evtl. auch Schulden, Ehegatten- und Kindesunterhalt sowie Sorge- und Umgangsrecht bis hin zum möglichen Verzicht auf gesetzliche Erb- und Pflichtteilsansprüche sparen Ihnen Zeit, Nerven und Kosten eines Rechtsstreits.
Wer sich liebt, braucht keinen Ehevertrag? Das böse Erwachen kommt dann oft erst bei der Trennung oder Scheidung. Wie oft hören wir als Notare bei der Besprechung einer Scheidungsvereinbarung: „Wenn ich das gewusst hätte…“ Das muss nicht sein!
Die Wünsche der Mandanten sind vielfältig. Das Familienrecht kennt hierfür zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Aber aufgepasst, die Rechtsprechung setzt der Vertragsfreiheit viele Grenzen. Diese müssen beachtet werden, sonst sind Eheverträge ganz oder teilweise unwirksam! Jede vertragliche Regelung bedarf daher vorab einer ausführlichen Beratung beider Partner beim Notar. Dieser entwickelt als rechtskundiger und unparteiischer Träger eines öffentlichen Amtes mit Ihnen eine Gestaltung, welche die Interessen beider Vertragsteile angemessen berücksichtigt. Aufgrund seiner weitreichenden Folgen bedarf ein Ehevertrag zur Rechtswirksamkeit zwingend der notariellen Beurkundung.
Weiterführende Informationen sowie Checklisten nehmen Sie
bei der Umsetzung Ihres Vorhabens an die Hand.
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