Der Schritt in die Selbständigkeit erfordert nicht nur eine gute Idee, sondern auch die passenden rechtlichen Grundlagen für Ihr Unternehmen. Geschäftliche Entwicklungen sowie die Veränderung rechtlicher und steuerlicher Rahmenbedingungen erfordern laufend Anpassungen. Wir beraten Sie auch, wenn Sie Ihr Unternehmen verkaufen oder der nachfolgenden Generation übertragen möchten.
Mit einer Idee oder einem Angebot fängt es meistens an. Eine geschäftliche Chance tut sich auf und Sie wollen ein Unternehmen gründen. Viele Fragen werden dann auf Sie zukommen: „Wie finanziere ich meine Geschäftsidee? In welcher Rechtsform betreibe ich mein Unternehmen? Welche steuerlichen Folgen sind zu berücksichtigen? Wer soll das Unternehmen als Gesellschafter, Geschäftsführer oder Prokurist vertreten?“ Bei der Beantwortung all dieser Fragen können wir Ihnen als Notare helfen.
Wir beraten Sie bei der Wahl der geeigneten Rechtsform und informieren Sie zu den relevanten gesellschaftsrechtlichen Regelungen. Steuerlich kann der Notar wertvolle Ratschläge erteilen. Eine steuerliche Beratung übernimmt der Notar aber nicht. Wir stimmen uns jedoch selbstverständlich mit ihrem Steuerberater ab. Wir gestalten gemeinsam mit Ihnen den Gesellschaftsvertrag sowie flankierende Investoren- und Gesellschaftervereinbarungen und stimmen uns hierzu auch gerne mit Ihren Rechtsanwälten und Steuerberatern ab. Nach der Gründung bedarf es regelmäßig einer Eintragung in den dafür vorgesehenen Registern (Handelsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister, Gesellschaftsregister). Auch die hierzu erforderlichen Erklärungen bereitet der Notar für Sie vor und sorgt für die notwendigen Eintragungen.
Auch nach der Unternehmensgründung begleitet und berät der Notar Sie als kompetenter Partner in vielfältigen Rechtsfragen rund um Ihr Unternehmen und begleitet dieses im gesamten Lebenszyklus. Aufgrund unserer vielfältigen Erfahrungen und fachlichen Expertise sowie der Schlagkraft unseres Teams finden auch größere Unternehmen in uns einen zuverlässigen und leistungsstarken Partner. Dabei bieten wir insbesondere folgende Leistungen an: Protokollierung von Hauptversammlungen von (auch börsennotierten) Aktiengesellschaften, Gesellschafterversammlungen von GmbHs, Gestaltung von Unternehmensverträgen, Fertigung von Handelsregisteranmeldungen aller Art sowie von Stimmrechts- und Registervollmachten.
Gerne beraten und begleiten wir Sie auch bei komplexeren Unternehmenstransaktionen, wie dem Verkauf Ihres Unternehmens sowie Kapitalmaßnahmen samt flankierenden Gesellschaftervereinbarungen und Treuhandverträgen. Auch bei Umwandlungsvorgängen aller Art stehen wir als kompetente und erfahrene Ansprechpartner an Ihrer Seite. Hierzu stimmen wir uns reibungslos mit Rechtsanwälten, Steuerberatern und weiteren M&A-Beratern ab und können aufgrund unserer persönlichen Erfahrung auch deren Perspektive nachvollziehen.
Die Übergabe des eigenen Unternehmens auf die nächste Generation gehört zu den schwierigsten Aufgaben eines Unternehmers. Dennoch sollten Sie sich Gedanken über die Unternehmensnachfolge machen. Die gesetzliche Erbfolge und eine damit einhergehende streitanfällige Erbengemeinschaft können für das Unternehmen verheerende Folgen haben. Gute Unternehmensführung erfordert daher auch diesbezügliche Vorsorge, um die langfristige Überlebensfähigkeit Ihres Unternehmens sicherzustellen. Wir begleiten Sie bei der Planung und Umsetzung einer fachlich fundierten und rechtssicheren Unternehmensnachfolge und stimmen uns aufgrund der erheblichen steuerlichen Auswirkungen eng mit Ihrem Steuerberater ab. So ist Ihr Lebenswerk auch für schwere persönliche Schicksalsschläge gewappnet.
Weiterführende Informationen sowie Checklisten nehmen Sie
bei der Umsetzung Ihres Vorhabens an die Hand.
Für Ihre notariellen Anliegen stehen Ihnen die folgenden Checklisten als Download bereit:
Für Ihre notariellen Anliegen stehen Ihnen die folgenden Informationsbroschüren als Download bereit:
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