Vollmacht und Vorsorge

Es kann jeden treffen. Ein Verkehrsunfall oder eine schwere Krankheit – mit einem Mal ist man auf andere angewiesen, die für einen handeln und alle wichtigen Entscheidungen treffen. Wer in so einem Fall keinen gesetzlichen Betreuer möchte, der vom zuständigen Amtsgericht ausgewählt wird, kann mit einer General- und Vorsorgevollmacht eine eigene Vertrauensperson zu seinem Vertreter bestellen oder mit einer Betreuungsverfügung den Betreuer selbst wählen.

Wir machen Ihre Anliegen zu unseren Anliegen!

Wen bevollmächtige ich? Eine oder mehrere Personen? Wann und ggf. in welcher Reihenfolge sollen diese Personen handeln dürfen? Dürfen Bevollmächtigte alle Rechtsangelegenheiten für mich erledigen oder wünsche ich Einschränkungen? In welchen Situationen möchte ich die Umstellung der medizinischen Behandlung von Intensivtherapie auf Palliativmedizin und vorwiegend pflegerische Maßnahmen (Patientenverfügung)? Viele Fragen, die im Einzelfall entschieden werden müssen. Der Notar weiß hierauf die Antworten.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Viele Menschen glauben, dass bei der Abfassung einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung keine Beratung notwendig sei. Dies ist aber nach unserer langjährigen Erfahrung als Notare nicht zutreffend. Handelsübliche Formulare sehen meist nur die Einsetzung eines Bevollmächtigten vor. Mit den Auswahlmöglichkeiten „Ja/Nein“ werden Sie mit den aufgezeigten Fragen alleine gelassen. Dabei gibt es so viele individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, die der Notar kennt.

Bedeutung und Vorteile

Haben Sie Immobilien oder Rechte an Immobilien (z.B. Nießbrauch, Wohnungsrecht oder im Grundbuch gesicherte Rückforderungsrechte)? Dann spielt auch die Form der Vollmacht eine entscheidende Rolle: Ohne notarielle Beglaubigung der Unterschrift des Vollmachtgebers oder Beurkundung der Vollmacht kann der Bevollmächtigte im Grundbuch keine Eintragungen vornehmen lassen und insoweit nicht über Ihr Vermögen verfügen. Im Alter oder im Krankheitsfall bedarf es jedoch nicht selten der Veräußerung oder Belastung einer Immobilie, um dadurch die Kosten einer Pflege bezahlen zu können. Deshalb ist die öffentliche Urkunde, welche der Notar erstellt, insoweit von größter Bedeutung. Gesonderte Beratungsgebühren werden bei notarieller Beurkundung zudem nicht erhoben. Beratung ist inklusive! Die beste Vollmacht hilft jedoch nichts, wenn sie im Notfall keiner kennt oder sie nicht gefunden wird. Deshalb sollen Vorsorgevollmachten und auch Patientenverfügungen im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Der Notar erledigt dies auf Wunsch für Sie mit.

Service

Downloads zum Thema Vollmacht und Vorsorge

Weiterführende Informationen sowie Checklisten nehmen Sie 
bei der Umsetzung Ihres Vorhabens an die Hand.

Für Ihre notariellen Anliegen stehen Ihnen die folgenden Checklisten als Download bereit: 

Für Ihre notariellen Anliegen stehen Ihnen die folgenden Informationsbroschüren als Download bereit: