Jeder will seinen Nachlass in guten Händen wissen und sicherstellen, dass nach seinem Tod alles möglichst nach seinen Wünschen verläuft. Streit in einer Erbengemeinschaft muss nicht sein! Doch seinen letzten Willen richtig zu formulieren, birgt mehr Tücken, als man denkt. Der Notar berät, gestaltet und sorgt für die rechtsichere Errichtung und Verwahrung Ihres Testaments oder Erbvertrags.
Gesetzliche Erbfolge ist selten gewünschte Erbfolge. Neben dem Ehegatten erben Kinder oder gar Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten mit. Sind Sie mit Ihrem Partner nicht verheiratet, steht diesem kein gesetzliches Erbrecht zu. Ist ein „Berliner Testament“ wirklich die richtige Lösung für uns? Wie nutzen wir steuerliche Freibeträge? Welche Möglichkeiten gibt es zu verhindern, dass der eigene Nachlass am Ende bei einer unliebsamen Person landet? Der Notar weiß hierauf die Antworten.
Entspricht die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren Vorstellungen, können Sie hiervon durch ein Testament oder einen Erbvertrag abweichen. Das deutsche Erbrecht kennt über 400 Paragrafen. Diese gilt es zu kennen und zu beachten. Der Notar ist Ihr „Lotse“ durch diesen „Paragrafendschungel“ und hilft Ihnen als „Dolmetscher“, Ihren letzten Willen in die richtigen Fachbegriffe zu „übersetzen“. Ihre Erklärungen werden klar und unzweideutig in der notariellen Niederschrift Ihres Testaments oder Erbvertrags wiedergegeben. Dadurch gibt es nach Ihrem Tod keinen Streit über den Inhalt Ihres letzten Willens.
Außerdem ersetzen notarielles Testament und Erbvertrag als öffentliche Urkunde zusammen mit der Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts den Erbschein zum Nachweis der Erbfolge. Dadurch sparen Sie Ihren Erben entsprechende Gebühren. Zur Information: Beim selben Nachlasswert kostet der Erbschein das Doppelte des notariellen Testaments. Gerade bei der Gestaltung eines Testaments ist in der Regel eine persönliche Besprechung erforderlich. Checklisten dienen vorab der raschen Erfassung Ihrer persönlichen Daten und grundsätzlichen Wünsche. Vereinbaren Sie sodann einen Beratungstermin. Die individuelle Beratung ist in den Beurkundungsgebühren bereits enthalten.
Der Notar registriert Ihre Verfügungen von Todes wegen im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer und hinterlegt das Original Ihres Testamens/Erbvertrags beim Nachlassgericht. Dadurch geht Ihr letzter Wille im Erbfall nicht verloren.
Bei fehlendem notariellem Testament oder Erbvertrag gestaltet sich die Nachlassabwicklung mitunter sehr schwierig. Insbesondere bei Grundbesitz benötigen die Erben zunächst einen Erbschein als Erbnachweis. Häufig sind Immobilien unter den Erben auch noch sinnvoll zu verteilen oder sollen verkauft werden. Der Notar begleitet Sie bei der gerechten Nachlassverteilung.
Weiterführende Informationen sowie Checklisten nehmen Sie
bei der Umsetzung Ihres Vorhabens an die Hand.
Für Ihre notariellen Anliegen stehen Ihnen die folgenden Checklisten als Download bereit:
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